Na, Leute haben später erzählt, hätte ich mir Geschichte nur ausgedacht. Böse Leute haben erzählt: Hätte ich Schwäche für Alkohol, die ich auf Erde heimlich mache, aber wenn ich bin auf lange Raumfahrt, dann hemmungslos. Gott allein weiß was gibt für Gerüchte, aber so sind Menschen: Glauben lieber größte Blödsinn, als wahre Tatsache. Ijon Tichy - Raumpilot
Na, Leute haben später erzählt, hätte ich mir Geschichte nur ausgedacht. Böse Leute haben erzählt: Hätte ich Schwäche für Alkohol, die ich auf Erde heimlich mache, aber wenn ich bin auf lange Raumfahrt, dann hemmungslos. Gott allein weiß was gibt für Gerüchte, aber so sind Menschen: Glauben lieber größte Blödsinn, als wahre Tatsache. Ijon Tichy - Raumpilot
Ehrlich gesagt würde ich Fassteilungen wirklich davon ausnehmen, bzw. jedem selbst überlassen, ob er das in die Wertung nimmt oder nicht. Denn für mich zählt auch, wie schon von anderen erwähnt, das Argument der sehr viel späteren Abfüllung. Warum sollte das jetzt eine Rolle spielen? Die Flaschen existieren doch überhaupt noch nicht.
Und das sage ich nicht weil ich an Fassteilungen teilnehmen will. Die aktuellen interessieren mich nicht wirklich. Für mich sind das zwei paar Schuhe.
Und hieß es nicht auch, dass Fassteilungen eher kein Problem sind, um diese überhaupt zu ermöglichen bzw. zu erleichtern? Ist jetzt ja etwas anderes als ein Flaschenkauf. Und nachdem es in den meisten Fällen noch ein paar Jahre bis zur Abfüllung dauert, dürfte das noch weniger ein Problem darstellen.
Wie schnell doch hier wieder über Regeln diskutiert wird. Ich dachte alle Teilnehmer verzichten auf die Anschaffung von dem edlen Gesöff über 0,35l. Eine Fassteilung ist hier eindeutig eine Anschaffung, auch wenn die Zusendung erst Jahre später erfolgt. Ich für meinen Teil werde es so handhaben. Man sollte auch nicht alles zu verkomplizieren. 😉 Schließlich geht es doch um Selbstdisziplin und dem Schonen des Geldbeutels. 🙂
Es steht zwar "Großflaschen" im ersten Satz der Regeln, aber dann folgt-
Zitat von SecondDram im Beitrag #1- Dazu zählt jegliche Variante an Alkohol die zum Verzehr gedacht ist. - Wesentliches Kriterium ist: Eigenverzehr bzw. Eigenbevorratung.
Ein Fassanteil ist mehr als 0,3l, ist Alkohol, wurde jetzt gekauft/bezahlt und ist zum eigenen Verkehr gedacht. Das die Zuteilung erst später erfolgt- ok, aber das zählt doch zur Eigenbevorratung, zwar nicht zuhause, aber wird dort eintreffen.
Jedenfalls meine 2 cent dazu
Hausherr und Gastgeber für die fassstarken Kaminabende
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist grundsätzlich in der Praxis größer, als er theoretisch sein dürfte
Eine Fassteilung ist eine Anschaffung zur Bevorratung. Da gibt es meiner Meinung nach keinen Interpretationsspielraum. Denn es kommt nicht nur eine Flasche ins Haus, sondern eine ganze Kiste, wenn auch zeitlich versetzt. Wird eh Zeit, dass sich die Reihen etwas lichten
"I find the whole business of religion profoundly interesting. But it does mystify me that otherwise intelligent people take it seriously." (Douglas Adams) Samplebörse - Tom na Gruagaichs kleine Gipfelbar