Vielleicht gibt es das hier schon? Wenn nicht, dann hat ggf. die/der eine oder andere Lust mitzumachen!
Ablauf: Der Rätselersteller zeigt ein Bild (Luftbild in Google-Maps oder bing-Maps oder Google-Earth) und schreibt dazu eine "rätselhafte" Erläuterung, sowie die Frage. Die Mitratenden schreiben ihre hoffentlich richtige Lösung, event. mit weiteren Infos.
Wer das Rätsel löst, ist als nächster dran! Ich bin gespannt, ob wer mitzumachen Lust hat!
Dort dreht man die Zeit zurück, ins 13. Jahrhundert! Sozusagen, eine wissenschaftliche Zeitmaschine. Man probiert alles mögliche und hofft 1. Erkenntnisse zu gewinnen und 2. fertig zu werden. Und das, seit 1997!
Zitat von Heinerich im Beitrag #5Super! Dann bist Du dran! Bitte daran denken, Google-Earth zu nutzen, um ein Bild herzustellen!
zufälligerweise einen Bericht über diese Burg gesehen - das sollte man sich wirklich mal vor Ort ansehen.... werde heute Abend mal in Ruhe was Neues raussuchen....
Das dürfte für bing auch gelten, Google-Earth Bilder wären dagegen zulässig
@old-smokey Bist Du Dir da sicher? Das was Du zitierst ist aus dem Jahr 2016. Ich bin der Meinung, dass man Screenshots aus Google Maps für nicht kommerzielle Zwecke verwenden darf, wenn man die Quelle angibt. Eine korrekte Quellenangabe wird sogar automatisch generiert. Ich habe das mal recherchiert, weil ich Kartenausschnitte im Rahmen meiner beruflichen (nicht gewerblichen) Tätigkeit nutzen wollte (in Präsentationen, für Wegbeschreibungen in Veranstaltungsflyern etc.). Hieraus geht meines Erachtens hervor, dass man die Inhalte nutzen darf.
Neueres findet sich nicht im Netz und an der Rechtslage wird sich da kaum was geändert haben. Wenn Google das 2008 nicht erlaubt hat, weshalb sollte der Laden das jetzt tun? Und bevor man sich eine Abmahnung einfängt, kann man das Einbinden von Screenshots auch einfach unterlassen. Gleiches gilt z.B. für Screenshots von Flightradar
Google macht da einen Unterschied- einbinden und damit veröffentlichen im Web und Nutzung ausgedruckt oder bei Vorträgen- letzteres darf man privat tun, aber den Screenshot auf einer Seite hochladen nicht.
Hausherr und Gastgeber für die fassstarken Kaminabende
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist grundsätzlich in der Praxis größer, als er theoretisch sein dürfte
Zitat von old-smokey im Beitrag #8 ... Google macht da einen Unterschied- einbinden und damit veröffentlichen im Web und Nutzung ausgedruckt oder bei Vorträgen- letzteres darf man privat tun, aber den Screenshot auf einer Seite hochladen nicht.
das war mir nicht klar. Dann sollte man es in der Tat besser lassen.