Zitat von Tom na Gruagaich im Beitrag #23 Wie schaut das eigentlich mit Armagnac oder Cognac aus, gibt es da eigene lokale Beschränkungen und Gesetze, wie beim Rhum Agricole? In der EU-Richtlinie ist das nicht geregelt.
Meines Wissens sind bei Cognac 3 vol.% Zuckerzusatz erlaubt.
Bei Armagnac sind es 4 vol.% von folgenden "Zutaten" zusammengenommen: Zucker, Zuckerkulör und Boisé, das ist Eichenholzpulver oder daraus hergestelltes flüssiges Konzentrat für Eichenholzgeschmack, also mehr was für Biber.
Ich sag' mal, nun ja. Gute Hersteller werden darauf verzichten. Vielleicht. Deklarieren müssen sie es nicht.
@SherryWhiskyBlues Ehrlicherweise gruseln mich deine Angaben. Es geht da um 30 bis 40 Gramm Zusätze pro Liter. Das ist ja mehr als beim Süßrum erlaubt. Gerade auch der Zusatz dieser Boisé und der Tatsache, dass keine Deklarationspflicht besteht, lassen den Laien hier voll ins Messer laufen. Ich dachte immer, zumindest beim Armagnac ist die Welt noch in Ordnung. Klar geht es hier wohl in erster Linie um die eher presiwerteren Flaschen um Aroma und Reife zu simulieren. Aber gerade besonders dunkle und tanninreiche Cognacs wie die von Daniel Bouju lassen mich befürchten, dass hier wohl ggf. nachgeholfen wird, ohne dass ich was unterstellen mag. Aber der Anfangsverdacht schwelt und er schwingt leider bei mir nun immer mit.
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In aller Kürze: Bei Armagnac und Cognac regeln seit den Dreißigerjahren des vorigen Jahrhunderts die von der Regierung beauftragten Organisationen BNIA und BNIC die Produktion der beiden Spirituosen mit geschützter Herkunftsbezeichnung; in diesen Regelungen (die u.a. die Herkunftsgebiete und Traubensorten festlegen) sind auch die möglichen Zusätze definiert; die möglichen Zusätze bei Armagnac entsprechen dabei jenen bei Cognac. In den meisten Fällen enthält Armagnac jedoch keine Zusätze. Von den Regelungen her ist es aber wie bei Cognac möglich, die drei Zusätze Zuckerkulör (Caramel E150a zur Färbung) sowie die wässrige Lösung aus Zuckersirup (zur Abrundung des Geschmacks) und Eichenspänen (für den "Alterungseffekt", "Boisé" genannt) hinzuzugeben, allerdings in klar definierten Grenzen (max. 4% Verdunkelungsfaktor, das entspricht etwa 10-15g/L max. Zuckerzusatz).
Bei Armagnac sind diese Zusätze aufgrund des anderen Brennverfahrens und der unterschiedlichen Fassverwendung weniger notwendig als bei Cognac und waren "eigentlich" auch nicht üblich. Es sei denn, man möchte v.a. ganz jungen Armagnac "runder" und "älter" erscheinen lassen. Und die Qualitätsprobleme der unmittelbaren Nachkriegsjahre (aufgrund der massiv gesteigerten Produktionsmenge) sind auch damit verbunden. Die "leichte Dosage" (allerdings in den o.a. Grenzen) ist bei Cognac seit Anbeginn üblich und war bei Armagnac eher die Ausnahme. Man kann aber bei beiden Spirituosen auf Deklarationen wie "Brut de Fut", "naturbelassen" u.ä. achten, dann kann man davon ausgehen, dass keine Zusätze verwendet werden.
Hier auch noch mal eine (relativ kurze) Liste mit dem Zuckergehalt von Rum (siehe Link unten). Interessant finde ich den Hinweis darauf, das die Werte auf eine Untersuchung der schwedischen Regierung zu dem Thema zurückzuführen sind. Leider habe ich die Originalquelle nicht gefunden. In einer sog. Rumprojekt Liste sollen wohl sogar 800 Rums mit ihrem Zuckergehalt aufgeführt sein. Ich versuche diese zu finden und werde das dann an dieser Stelle verlinken.
Na, Leute haben später erzählt, hätte ich mir Geschichte nur ausgedacht. Böse Leute haben erzählt: Hätte ich Schwäche für Alkohol, die ich auf Erde heimlich mache, aber wenn ich bin auf lange Raumfahrt, dann hemmungslos. Gott allein weiß was gibt für Gerüchte, aber so sind Menschen: Glauben lieber größte Blödsinn, als wahre Tatsache. Ijon Tichy - Raumpilot
@tommy Ich verweise der Einfachheit halber auf meinen Beitrag von vor zwei Seiten. Alko und Systembolaget sind die finnischen und schwedischen Alkoholmonopolisten, die diese Untersuchungen durchführen.