"In der Praxis soll das bedeuten, dass Plattformbetreiber private Veräußerungsgeschäfte zumindest immer dann ans Finanzamt melden müssen, wenn mindestens 2.000 Euro Verkaufserlös erzielt werden oder mehr als 30 Veräußerungsgeschäfte stattfinden."
Dadurch dürfte das Flippern sowie "Privatverkäufe" auf Ebay oder der Base uninteressant werden. Zumindest bis zur Freigrenze von 2000€ / 30 Artikel. Ebenso dürfte das Auktionshäuser wie Krüger und Co. schwer treffen.