Zitat von Bloedz im Beitrag #11daß die Banken wenig Interesse an diesem Service haben und diese Möglichkeit daher auch nicht an die große Glocke hängen
kann ich so definitiv nicht bestätigen und der "Service" ist mir aus meiner täglichen Praxis in einem Geldinstitut auch nicht bekannt.... aber vielleicht gibt es ja Geldinstitute die andere Möglichkeiten haben als wir.
@Ostfriese Ich habe nun noch einmal nachgefragt, wie es sich damit verhält. Es handelt sich um ein völlig übliches Verfahren. Die Banken haben bei Betrugsfällen längere Rückruffristen vereinbart. Man kann diese Rückrufe auch noch mehrere Tage nach Gutschrift veranlassen.
Die Bank des Geprellten wendet sich dafür im Kundenauftrag an die Bank des Betrügers - übersendet dessen Schilderung und Anzeige - erklärt, daß sie diese Darstellung für glaubhaft hält - fordert die Rücküberweisung - und sichert im Gegenzug die sofortige Rückgabe des Betrages zu, sollte die Prüfung keinen Betrugsfall ergeben.
Diese Prüfung ist keine Alibi-Veranstaltung, sondern unterliegt Vorgaben und Fristen, die dokumentiert werden müssen und gern Gegenstand von externen Prüfungen sind. Mir wurde berichtet, daß die Erfolgsquoten besonders hoch sind, wenn die kontoführende Bank bereits wg. lascher Betrugsprävention und Geldwäschebekämpfung im Fokus der Bafin gelandet ist. Aber mit einem hat @Grinzz natürlich recht: Wenn das Konto umgehend abgeräumt wurde, guckt man in die Röhre.
Aktiv angeboten wird diese Möglichkeit des Rückrufs selten, denn sie kostet die Banken nur Geld und macht Arbeit. Aber ein Geheimnis ist es auch nicht. Biallo berichtet z.B. ganz offen über diesen Überweisungsrückruf bei Betrugsverdacht.
Das erinnert mich an den Whisky Token hier im Forum. Was wurde eigentlich daraus?
Das habe ich nicht weiter verfolgt. Ich glaube, die konnten nicht annähernd den benötigten Betrag einsammeln. Betrüger waren das aber vermutlich nicht. Eher Studienfreunde, denen eine in die Praxis übertragene Seminararbeit etwas aus dem Ruder gelaufen ist.