Hi folks, eine Frage an die Spezialisten. Ein Freund von mir möchte sich auf dem Gebiet Rum selbständig machen. Nunmehr war er in der Dom. Rep. und hat eine distillery gefunden die den R(h)um Agricole brennt. Jetzt ist die Frage aufgetaucht ob der Begriff Rhum (mit h) für französische Rums geschützt ist oder ob es auch für andere Länder offen steht. Ich habe schon R(h)ums aus anderen Ländern gehabt die aber so gut wie immer einen französischen Abfüller hat. Also kann jemand weiter helfen und vielleicht für die eine oder andere Thesen auch Quellen nennen. Danke und schönen Sonntag.
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@sparkai Der Begriff "Rhum" ist nicht geschützt; der Begriff "Rhum Agricole" darf aber nur für französische Rhum genutzt werden, die gemäß der (bei der EU eingetragenen) Produktspezifikation hergestellt worden sind.
Na, Leute haben später erzählt, hätte ich mir Geschichte nur ausgedacht. Böse Leute haben erzählt: Hätte ich Schwäche für Alkohol, die ich auf Erde heimlich mache, aber wenn ich bin auf lange Raumfahrt, dann hemmungslos. Gott allein weiß was gibt für Gerüchte, aber so sind Menschen: Glauben lieber größte Blödsinn, als wahre Tatsache. Ijon Tichy - Raumpilot
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NACHTRAG
In Anhang III der aktuell gültigen Spirituosen VO ist der Begriff "Agricole" nicht explizit definiert. Da weiß ich jetzt aber nicht genau, wie das aktuell mit den Produktspezifikationen in der europäischen Amrosia-Datenbank (in Verbindung mit dieser VO) gehandhabt wird.
Ab dem 25.Mai aber (also quasi sehr zeitnah) gilt die neue Spirituosen VO. Da ist der Anhang III so nicht zu finden, dafür aber ein Verweis auf die Produktspezifikationen in Artikel 22.
Was aber definitiv ein Fortschritt in der neuen VO ist...der Zuckergehalt wird begrenzt. Somit gelten viele aktuell erhältliche Rum nicht mehr als "Rum".
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Na, Leute haben später erzählt, hätte ich mir Geschichte nur ausgedacht. Böse Leute haben erzählt: Hätte ich Schwäche für Alkohol, die ich auf Erde heimlich mache, aber wenn ich bin auf lange Raumfahrt, dann hemmungslos. Gott allein weiß was gibt für Gerüchte, aber so sind Menschen: Glauben lieber größte Blödsinn, als wahre Tatsache. Ijon Tichy - Raumpilot
@NONkONFORM Interessante Erklärung für einen Rhum Agricole nach DomRep Version.
Difference between sugarcane juice vs agricole
Sugarcane juice alcohol is distilled in continuous distillation columns Agricola, it is cane juice too, but its alcohol is distilled in pot stills.
Distillation process:
Cane Juice: as they are continuous distillation columns, it only passes through the distillery once: leading to a single distillation. Agricole: as they use pot stills, the alcohol is distilled several times.
Direkt aus der distillery. Kannst du das nachvollziehen?
Verstehe den Teil mit der "distillery" auch nicht so wirklich. Auch seltsam: Auf Martinique darf für Rhum Agricole keine Pot Still genutzt werden. Also quasi voll das Gegenteil zu dem zitierten Text von dir. Rhum nach Agricole-Art ist aber auch aus der DomRep ja nicht wirklich häufig zu finden. Schmeckt dann auch mal gar nicht so richtig nach Agricole - so meine Erfahrung (z.B. Vizcaya oder anteilig im Atlantico)
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Na, Leute haben später erzählt, hätte ich mir Geschichte nur ausgedacht. Böse Leute haben erzählt: Hätte ich Schwäche für Alkohol, die ich auf Erde heimlich mache, aber wenn ich bin auf lange Raumfahrt, dann hemmungslos. Gott allein weiß was gibt für Gerüchte, aber so sind Menschen: Glauben lieber größte Blödsinn, als wahre Tatsache. Ijon Tichy - Raumpilot
Zitat von NONkONFORM im Beitrag #3 Was aber definitiv ein Fortschritt in der neuen VO ist...der Zuckergehalt wird begrenzt. Somit gelten viele aktuell erhältliche Rum nicht mehr als "Rum".
Nun ja, aber ist das für die Marken wirklich interessant? Es gibt ja den Ron Mulata 7, da steht auf der Rückseite eine Zutatenliste: Schnäpse und Zuckerrohrdestillate ... und Ron als bezeichnung ist nicht geschützt? So schön das ist, dass das kein Rum mehr sein darf, die bekannten Marken juckt das wohl nicht so sehr.
"I find the whole business of religion profoundly interesting. But it does mystify me that otherwise intelligent people take it seriously." (Douglas Adams) Samplebörse - Tom na Gruagaichs kleine Gipfelbar
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@Tom na Gruagaich Entspricht ein Getränk, wo Rum oder Ron draufsteht, nicht der EU-Verordnung (mehr als 20g Zucker/l) ist das Produkt nicht verkehrsfähig. D.h. die Bezeichnung des Lebensmittels ist fehlerhaft im Sinne der Lebensmittelinformationsverodnung (LMIV) und kann durch Überwachungsbehörden beanstandet werden, wenn es in der EU zum Verkauf angeboten wird. Soweit die Theorie
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