Zitat von Grinzz im Beitrag #13
Im Grundsatz stimme ich damit zwar überein, ich sehe hier aber auch zwei eklatante Unterschiede:
1. Bei der Einziehung einer Lastschrift prüft die Bank nicht / nicht immer die Berechtigung des Einziehenden. Es könnte daher passieren, dass das Konto eines Kunden ohne dessen Einverständnis "angezapft" wird. Aus diesem Grund hat der Kunde ja auch die Möglichkeit des Widerrufs.
Bei einer Zahlung über PayPal ist aber der Kunde immer der Handelnde. Es kommt daher eher einer Überweisung gleich, als einer Lastschrift. Und bei einer Überweisung gibt es den Widerruf gerade nicht.
2. Der Widerruf einer Lastschrift hängt einzig und allein vom Willen des Kunden ab. Widerruft dieser die Lastschrift, geht das Geld zurück (vorausgesetzt das Konto des Zahlungsempfängers ist ausreichend gedeckt).
Bei einem PayPal-Käuferschutzfall ist aber eben nicht der Wille des Kunden allein maßgeblich.
Ich finde eine Paypal-Zahlung inkl. Käuferschutz ist einer Lastschrift näher. Die Argumentation des BGH bei der SEPA-Lastschrift knüpft an die Verfügungsbefugnis des Empfängers (in diesem Fall des Verkäufers) an. Diese erlangt er eben bei einer Paypal-Zahlung mit Käuferschutz nicht uneingeschränkt. Das Geld geht den Zwischenweg über das Paypal-Konto und für den Zeitraum des Käuferschutzes (60 Tage?) besteht immer die Möglichkeit eines "Widerrufs" mit anschließender Rückbelastung des Verkäuferkontos, wenn der Käufer den Käuferschutz einschaltet. (Mit der BGH-Argumentation:) Der Käufer bewirkt in diese Fällen nicht die originär geschuldete Geldzahlung, sondern verschafft dem Verkäufer stattdessen einen Auszahlungsanspruch gegen Paypal. Denn die Auszahlung des Geldes hängt ja maßgeblich davon ab, ob der Käuferschutz in Anspruch genommen wird oder nicht. Daher ist ausnahmsweise an die Erfüllung eine auflösende Bedingung geknüpft (bzw. mit der aA, dass im Fall der Rückbelastung die originäre Schuld stillschweigend wiederbegründet werden soll).
Die Gutschrift des Zahlungsbetrages beim Verkäufer ist in jedem Fall nicht vorbehaltlos, egal ob der Kunde/Käufer wie bei der Lastschrift den Widerruf direkt veranlassen kann oder ob es als Zwischenschritt noch einer Entscheidung von Paypal bedarf.