Zitat von whiskykanzler im Beitrag #40 Und für die Aussage, dass keine Ausschankgenehmigung bis 2cl fällig ist, hätte ich gerne die entsprechende Verordnung...und viele meiner Kollgen, die Messen veranstalten, ganz sicher auch...
Wie oben geschrieben: das war die Auskunft der Leute vom Ordnungsamt. Das waren nicht meine Worte. Wegen der Kasse: die Marktstände bei uns haben solche. Und sehr lange Stromkabel.
Das mag ja sein - ist aber nicht Pflicht.
Ach übrigens: Hi Sven! Ich bin ein wenig über Deine Anmelde-Datum hier überrascht...
Tach Jens
Bin ja auch schon lange hier, aber meistens passiv. Aber manchmal juckt's dann halt doch
Zitat von whiskykanzler im Beitrag #40 Und für die Aussage, dass keine Ausschankgenehmigung bis 2cl fällig ist, hätte ich gerne die entsprechende Verordnung...und viele meiner Kollgen, die Messen veranstalten, ganz sicher auch...
Wie oben geschrieben: das war die Auskunft der Leute vom Ordnungsamt. Das waren nicht meine Worte. Wegen der Kasse: die Marktstände bei uns haben solche. Und sehr lange Stromkabel.
Zitat von OliWer im Beitrag #17Kunst ist nur ein Beispielsfall des privaten Veräußerungsgeschäfts. Nicht nur Kunst fällt unter die privaten Veräußerungsgeschäfte. Meines Erachtens auch zum Beispiel Eintrittskarten, oder Märklinsammlungen und eben Whisky. Ich würde drauf wetten, dass man sich beim Finanzamt nicht durchsetzt mit der Begründung, das seien Gegenstände des täglichen Gebrauchs.
@OliWer
Korrigiere mich gerne, aber das gilt doch ganz im allgemeinen auch für "Luxusgegenstände", worunter dann doch auch Marken-/Luxushandtaschen o.ä. fallen? Da habe ich zumindest eine Bekannte im Kopf die diesbezüglich mit einer Frage beim Steuerberater war und das erwähnte.
Die Frage, ob Kunstgegenstand oder nicht ist für die UMSATZBESTEUERUNG relevant, also ob ermäßigter Steuersatz (in Ausnahmefällen!!!) oder nicht. Für die Einkommensteuer, als Gewinn aus Gewerbe oder privatem Veräußerungsgeschäft (wenn innerhalb der Spek.-Frist) ist es völlig irrelevant, ob Toaster, Whiskyflaschen oder Eisenbahn-Schienen verkauft werden.
Ist es doch, gerade der (handelsübliche) Toaster in Deiner Aufzählung kann grundsätzlich nicht Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts sein, da es idR eine Gegenstand des täglichen Gebrauchs ist. Wenn man diese Gegenstände des täglichen Gebrauchs nicht ausgeschlossen hätte, würde man sich alle 11 Monate ein neues Iphone kaufen können und den Verlust aus dem alten innerhalb der Spekulationsfrist gegenrechnen gegen die Gewinne aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften
Ich meinte die jeweilige Sammlung.
Aber du hast Recht - diese Diskussion geht immer komplett durcheinander, wenn man nicht nach Gewerbe/privat und anderen Kriterien trennt.
Zitat von OliWer im Beitrag #17Kunst ist nur ein Beispielsfall des privaten Veräußerungsgeschäfts. Nicht nur Kunst fällt unter die privaten Veräußerungsgeschäfte. Meines Erachtens auch zum Beispiel Eintrittskarten, oder Märklinsammlungen und eben Whisky. Ich würde drauf wetten, dass man sich beim Finanzamt nicht durchsetzt mit der Begründung, das seien Gegenstände des täglichen Gebrauchs.
@OliWer
Korrigiere mich gerne, aber das gilt doch ganz im allgemeinen auch für "Luxusgegenstände", worunter dann doch auch Marken-/Luxushandtaschen o.ä. fallen? Da habe ich zumindest eine Bekannte im Kopf die diesbezüglich mit einer Frage beim Steuerberater war und das erwähnte.
Die Frage, ob Kunstgegenstand oder nicht ist für die UMSATZBESTEUERUNG relevant, also ob ermäßigter Steuersatz (in Ausnahmefällen!!!) oder nicht. Für die Einkommensteuer, als Gewinn aus Gewerbe oder privatem Veräußerungsgeschäft (wenn innerhalb der Spek.-Frist) ist es völlig irrelevant, ob Toaster, Whiskyflaschen oder Eisenbahn-Schienen verkauft werden.
Werden privat und ohne Veräußerungsabsicht angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter veräußert, kann dies auch dann der letzte Akt der privaten Vermögensverwaltung sein, wenn die Veräußerung über einen langen Zeitraum und in zahlreichen Einzelakten ausgeführt wird. Allein die Verwendung einer auch von gewerblichen Händlern genutzten Internetplattform führt zu keinem anderen Ergebnis.
Das Unterstrichene muss man nachweisen können! Wenn man seinen Whisky immer nach 366 Tagen verkauft, ist das nicht mehr gegeben und ist daher dann gewerblich mit allen Folgen.
Ich kann nur empfehlen, dass unbedingt vorher mit dem Finanzamt zu besprechen und auch am besten sein Gesicht dort zu zeigen.
Zitat von OliWer im Beitrag #20Du sprachst von Umsatzsteuer und da ist das auch zutreffend - und damit viel schmerzhafter, als die Einkommensteuer. Ich spreche immer nur von Einkommensteuer, sorry, wenn ich mich da nicht klar genug ausgedürckt habe
Wo sprach ich von USt? Die hatte ich hier nirgends erwähnt. Wie kommst Du da drauf?
...und ich kann nur empfehlen, nicht in ALLEN Foren mit steuerlichem Halbwissen und angelesenen BFH-Urteilen (hast du neben dem Leitsatz auch noch Tatbestände und Entscheidungsgründe durchgelesen? Der BFH hat letzten Endes nur die Entscheidungen des FG aufgehoben und zurückgewiesen, da dem FG bei der Entscheidungsfindung materiell-rechtliche Fehler unterlaufen sind) alle Leute wild zu machen und deiner persönlichen Abneigung gegenüber Leuten, die ggfs. anfallende Steuern durch Whiskyverkäufe nicht zahlen, Luft zu verschaffen.
Dass man auf Messen elektronische Registrierkassen aufstellen MÜSSTE ist ebenso schlicht falsch! Die Möglichkeiten des Verzichts auf Einzelaufzeichnugen regelt AO § 146 ff. ...
Zitat von ruessel im Beitrag #3986...Bowmore und Bourbonfass - mein Ding! ...
@ruessel ...ist für mich auch eine äußerst genussversprechende Konstellation. Tempest, White Sands und diverse UA - immer wieder geniale Abfüllungen
@NONkONFORM ...ich hatte auch schon knaller SherryCask Abfüllungen im Glas, u.a. diese hier .... Aber mehr zu entdecken gibt es für mich dann doch in den Bourbonfass Abfüllungen
...kleines, feines Online-Tasting mit Andi (Nimrod77):
#1 - Bowmore 19y French Oak Barrique 48,9% Nase: ganz "schlimm" gefällig, Beerenfrüchte mit etwas Rauch und altem Holz Mund: noch "schlimmer" süffig, voll und rund, Rauch umhüllt Fruchtkuchen Nachklang: geröstete Beeren und ein bisschen "Muff", etwas Torfrauch Fazit:
#3 - Bowmore "Tempest" 10y Batch #2 - 56% Nase (ohne Wasser): Getreide, Rauch Nase (mit Wasser): wow!!! der Fruchtkorb öffnet sich und nimmt die Getreidenoten mit; fantastisch! riecht wie ein Kornfeld (mit Blumen ), einen Tag nach dem letzten Regen, im Hintergrund brennt noch die Scheune... Mund (ohne Wasser): ui...stark....Getreide, Rauch und WUMMS. Mund (mit Wasser): helle Früchte mit Getreidenoten und Rauch - etwas Vanille und Eiche. ganz hervorragend. Nachklang: recht lang und wärmend, das Bourbonfass meldet sich - ein Strauß aus hellen Früchten, Rauch und Getreide Fazit: Wasser ist hier obligatorisch - und dann öffnet sich ein wirklich toller Malt.
FazitFazit: Bowmore und Bourbonfass - mein Ding! Darf auch gerne noch "kurz" woanders drin sein
Beim nächsten Mal gibt's drei LAPHROAIGs. Freu mich.
...zu Beginn etwas stark, nach einer Zeit und mit etwas Wasser sehr gefällig in der Nase. Mit Rosinen, Vanille, Orangen und Pflaumen. Im Mund mit starkem Antritt, aber nicht stechend; eher wärmend. Cremig (nein: fruchtig ) mit Tanninen und Tabak. Wirkt sehr reif und sehr rund